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Reiseinformationen
Liste der Autobahnen in Mazedonien Drucken E-Mail

Die Autobahnen in Mazedonien sind im ständigen Ausbau. Die meisten Strecken sind mautpflichtig. Gebaut und verwaltet werden die Autobahnen vom mazedonischen Verkehrsministerium. Die gesetzlich vorgegebene Höchstgeschwindigkeit liegt bei 120 km/h. 2008 besaß Mazedonien 198 Kilometer erstellte Autobahnen.

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Kfz-Reisende Drucken E-Mail

Wichtige Informationen für Reisende mit PKW, Wohnmobil oder Motorrad:

  • Internationaler Führerschein wird anerkannt
  • Kfz-Schein immer im Auto mit sich führen
  • grüne Versicherungskarte ist gültig (Wichtig: auf der Karte muss MK eingetragen sein)
  • ohne grüne Versicherungskarte muß für das Fahrzeug eine zusätzliche Versicherung vor Ort abgeschlossen werden. Zur Zeit betragen diese Gebühren:
  • --> bis zu 14 Tage Aufenthalt: ca. 40,- EUR
  • --> bis zu 30 Tage Aufenthalt: ca. 50,- EUR
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Zollvorschriften Drucken E-Mail

Zollvorschriften:

Einfuhr:

Das persönliche Reisegepäck und Geschenke bis 100 US-$ dürfen zollfrei engeführt werden.

Genuss- und Lebensmittel dürfen in folgenden Mengen zollfrei engeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak
  • 1 l Spiritouosen
  • 1 l Wein
  • 250 ml Eau de Toilette
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Gesundheit Drucken E-Mail

Medizinische Hinweise:

Die medizinische Versorgung in Mazedonien ist vergleichbar mit der in Mitteleuropa, liegt jedoch deutlich hinter deutschen Standards. Insbesondere technisch und hygienisch sind die staatlichen Ambulanzen nicht mehr auf dem neuesten Stand. Es wird empfohlen vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschutz inkl. Reiserückholversicherung abzuschliessen

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Haustiere - Hunde und Katzen Drucken E-Mail

Haustiere (Hunde und Katzen) dürfen unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden:

  • gültiger EU-Heimtierausweis mit der Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung)
  • Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise.
  • Tierärztliches Gesundheitszeugnis (klinische Untersuchung)
  • Bei der Einreise aus Mazedonien in die EU gelten besondere Vorschriften: Bei dem Hund oder der Katze müssen Tollwut-Antikörper tierärztlich nachgewiesen werden. Diesen Tollwut-Antikörper kann man frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe nachweisen und wird vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt.
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